Förderprogramm:
Go‑Digital
Nutzen Sie die staatliche Förderung, um Ihr Unternehmen fit für die Zukunft zu machen! Als autorisiertes Beratungsunternehmen im Modul 1 „IT‑Sicherheit“ des Förderprogramms go‑digital für Unternehmen aus dem Bereich KMU und Handwerk dürfen wir Förderanträge stellen und Beratungsleistungen erbringen!
von der Beantragung der Fördermittel bis zur obligatorischen Berichterstattung.
Wie erfolgt die
Antragstellung / Abwicklung bei Förderung?
„Das autorisierte Beratungsunternehmen steht in der Gesamtverantwortung für die in den zu beratenden Unternehmen durchzuführenden Analysen und Maßnahmen. Ihm obliegt die Antragsstellung im Förderprogramm sowie die administrative Abwicklung des Projektes.“
(Zitat aus dem Autorisierungsbescheid)
Schritt für Schritt
Förderung
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1. Schritt
Projektplan erstellen
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2. Schritt
Vertrag abschließen
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3. Schritt
Erklärung ausfüllen
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4. Schritt
Projektantrag stellen
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5. Schritt
Förderbescheid abwarten
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6. Schritt
Auszahlung
an uns
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Nähere Informationen
zum Förderprogramm:
Im Förderprogramm go‑digital können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial beraten werden, die
- weniger als 100 Mitarbeiter (auf Vollzeitäquivalente bezogen),
- im Jahr vor dem Vertragsabschluss einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro haben und
- eine Förderfähigkeit nach der De‑minimis‑Verordnung besitzen.
Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben und darf zusammen mit seinen „Partnerunternehmen“ und „verbundenen Unternehmen“ die zuvor genannten Voraussetzungen für Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz oder Bilanzsumme nicht überschreiten.
- Risiko‑ und Sicherheitsanalyse (Bewertung von Bedrohungen und möglichen Schwachstellen) der bestehenden oder neu geplanten betrieblichen IKT‑Infrastruktur
- Maßnahmen zur Initiierung/Optimierung von betrieblichen IT‑Sicherheitsmanagementsystemen
Es wird ein Beratertagessatz von maximal 1.100 Euro (ohne Umsatzsteuer) mit 50 Prozent gefördert. Gleicher Maximaltagessatz gilt auch bei der Hinzuziehung von sachverständigen Dritten. Beratertagessatz und Sachverständigentagessatz können sich unterscheiden.
Nicht antragsberechtigt / förderfähig sind unabhängig vom Beratungsbedarf:
- Unternehmen der Wirtschafts‑ und Unternehmensberatung, Rechts‑ und Steuerberatung sowie Weiterbildung u. ä.
- Freie Berufe nach § 18 EstG
- Gemeinnützige Unternehmen, Stiftungen und Vereine
- Unternehmen des öffentlichen Rechts und Religionsgemeinschaften sowie deren Beteiligungen
- Unternehmen der Land‑ und Forstwirtschaft, Fischerei, Aquakultur
- Insolvente Unternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten (VO (EU) Nr. 651/2014)
- Unternehmen, welche einen Antrag auf Autorisierung gestellt haben bzw. bereits autorisiert sind.
GoDigital
Infos zur Förderung
Gefördert werden bis zu 20 Beratertage (Tagessatz max. 1.100 EUR/netto) und damit ein max. Beratungsvolumen von rund 22.000 EUR. Da die maximale Förderung auf 50 % begrenzt ist, können Sie somit also max. 11.000 EUR aus dem Förderprogramm go‑digital erhalten. Das zu beratende Unternehmen trägt die anderen 50 % sowie die gesetzlich anfallende Mehrwertsteuer. Sollten Sie eine Beratung in Kombination mit den beiden anderen Modulen „Digitale Markterschließung“ oder „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ benötigen, so erhöht sich die Förderung auf max. 30 Beratertage.