Digitalbonus.Niedersachsen

Förderprogramm

Digitalbonus.Niedersachsen der nBank

Nutzen Sie die staatliche Förderung, um Ihr Unternehmen fit für die Zukunft zu machen!
Sie wollen in Ihre IT-Sicherheit sowie in die Einführung oder Verbesserung von Hard- und Software der
Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) investieren und  damit Digitalisierungsprozesse in Ihrem Unternehmen beschleunigen?

Mithilfe des Digitalbonus Niedersachsen können Sie für die anfallenden Ausgaben einen
nicht rückzahlbaren Zuschuss beantragen.

Förderung

Antrag­stellung und Abwicklung

wichtige unterlagen:

Schritt für Schritt

Förderung

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1. Schritt

Projektplan erstellen

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2. Schritt

Vertrag abschließen

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3. Schritt

Erklärung ausfüllen

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4. Schritt

Projektantrag stellen

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5. Schritt

Förderbescheid abwarten

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6. Schritt

Auszahlung
an uns

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Auf einen Blick

Alle Informationen zur Förderung

Wer wird gefördert?
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks
  • Freiberuflich Tätige, die Investitionen im Bereich Life Sciences oder eHealth tätigen, mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
  • Kleine freiberufliche Planungsbüros im Bereich des digitalen Bauens mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
Was wird gefördert?
  • Investitionen in IT-Hardware, -Software oder Softwarelizenzen, mit einem Kaufpreis von mehr als 5.000 Euro brutto
  • Investitionen in Hard- und Software zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit, mit einem Kaufpreis von mehr als 5.000 Euro brutto
  • Ein oder mehrere Exemplar/e derselben Hardware, Software oder Softwarelizenz
  • Nutzungsdauer der Hard- und Software von mehr als einem Jahr
Wie wird gefördert?
  • Einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 50 % bei kleinen Unternehmen und bis zu 30 % bei mittleren Unternehmen
  • Förderhöhe mindestens 2.500 Euro und maximal 10.000 Euro
  • Förderfähig sind alle notwendigen Ausgaben für Investitionen zur Förderung der Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen sowie der Verbesserung der IT-Sicherheit.
Was sind nicht förderfähige Kosten?
  • Nicht förderfähig sind Finanzierungskosten, Umsatzsteuer (die nach dem Umsatzsteuergesetz als Vorsteuer abziehbar ist), Leasing oder Mieten von Hardware, Software oder Softwarelizenzen, Personalausgaben, Eigenleistungen, Beratungsleistungen, modellgleiche oder im Hinblick auf die Digitalisierung im Funktionsumfang gleiche Ersatzbeschaffungen defekter Maschinen, IKT Grundausstattung (wie z.B. Diensthandys, Laptops, Betriebssysteme, Bürosoftware), Online-Marketing-Maßnahmen, Schulungen zu Hard- und Software sowie Kosten des laufenden Betriebs.
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Nbank

Infos zur Förderung

  • KMU und kleine freiberufliche Planungsbüros im Bereich des digitalen Bauens
  • Zuschuss für kleine Unternehmen bis zu 50 %; für mittlere Unternehmen bis zu 30 %
  • Förderhöhe von mindestens 2.500 Euro und maximal 10.000 Euro
  • Investitionen zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen und zur Verbesserung der IT-Sicherheit
  • Einleitung eines digitalen Transformationsprozesses